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Hinweis für den Besuch

Angehörigen extremistischer Parteien oder Organisationen und ihrem Umfeld, zu deren politischen Selbstverständnis die systematische Leugnung der begangenen Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen gehört, kann der Zutritt zur Gedenkstätte verwehrt werden. Das Tragen von Kleidung oder Symbolik, die eine Verherrlichung von Diktaturen zum Ausdruck bringt, ist ebenfalls nicht gestattet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gedenkstätte nehmen das Hausrecht wahr. Sie sind berechtigt, Besucherinnen und Besucher, die mit menschenfeindlichen oder antidemokratischen Äußerungen auffallen oder aufgefallen sind, des Hauses zu verweisen oder ein Hausverbot auszusprechen.